Pfandkredit
Der Pfandkredit ist hervorragend für die Finanzierung eines Fahrzeugs geeignet und daher eine der häufigsten Formen des Autokredits. Hierbei bleibt der Kreditgeber der Eigentümer des Fahrzeugs bis die gesamte Kreditsumme getilgt wurde. Der Kreditnehmer ist lediglich der Besitzer des Autos und erhält durch die Bank das Nutzungsrecht. Ist der Kredit komplett getilgt, erhält der Kreditnehmer den rechtlichen Status des Eigentümers. Daher wird der Pfandkredit ebenfalls als Sicherungsübereignungskredit bezeichnet. In der Praxis verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, als Sicherheit bei der Bank, da sie als ein Indiz auf den juristischen Eigentümer gilt. Außerdem beinhaltet der Kreditvertrag in diesem Fall eine Klausel, die dem Kreditgeber sämtliche Eigentumsrechte an dem Pfand, also dem finanzierten Fahrzeug, einräumt. Sollte der Kreditnehmer während der Laufzeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten und die monatliche Kreditrate nicht mehr zahlen können, hat das Geldinstitut die Möglichkeit, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In Folge dessen würde der Kreditnehmer das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug verlieren und müsste dieses an den Kreditgeber übergeben.
Folglich hat ein Pfandkredit für beide Seiten sowohl Vor-, als auch Nachteile. Ein bedeutender Vorzug dieser Finanzierungsvariante ist das Nutzungsrecht, das der Kreditnehmer erhält, obwohl er nicht der Eigentümer ist. Da jedoch ausschließlich das Nutzungsrecht an den Kreditnehmer übergeht, ergeben sich für diesen ebenfalls Nachtteile. Er ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen alle Gefahren zu versichern und daraus können erhebliche Kosten entstehen, die der Kreditnehmer zu tragen hat. Das vertraglich festgelegte Eigentumsrecht an dem Fahrzeug stellt den offensichtlichen Vorteil eines Pfandkredits für Kreditgeber dar, denn im Falle eines Vertragsbruchs von Seiten des Kreditnehmers, kann die Bank das Auto veräußern und den Erlös des Verkaufs zum Ausgleich der fehlenden Kreditraten nutzen.
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