Bürgschaft
Neben dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber, wird zum Abschluss eines Bürgschaftskredits eine weitere Person benötigt, der Bürge. Einerseits wird ein Kreditvertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber abgeschlossen und zusätzlich ist ein Bürgschaftsvertrag zwischen dem Geldinstitut und dem Bürgen erforderlich. Hierin verpflichtet sich der Bürge, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser die Kreditraten nicht zahlen sollte. Folglich muss der Bürge den Abschluss eines Bürgschaftskredits gründlich überdenken, obwohl er erst in Verantwortung genommen wird, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.
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