Leasing
In den meisten Fällen ist es so, dass die Bank des Autohauses das Fahrzeug kauft und somit Eigentümer ist. Nun wird ein Leasing-Vertrag, der in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren hat, mit dem Kunden abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss wird der Kunde zu einer Sonderzahlung verpflichtet, die zwischen zwanzig und vierzig Prozent des Neuwagen-Wertes beträgt. Finanziert man die Anschaffung eines Autos durch Leasing, erwirbt man ausschließlich die langfristigen Nutzungsrechte daran und nicht, wie beim Autokauf die Besitzansprüche. Somit kommt hier kein Kreditvertrag, sondern eine spezielle Form des Mietvertrages zustande.
Im gewerblichen Bereich ist Auto-Leasing weit verbreitet, da Firmen steuerliche Vorteile nutzen und Fixkosten sparen können. Doch auch im privaten Bereich ziehen immer mehr Menschen die Möglichkeit des Auto-Leasings in Betracht. Autohändler bieten gerade für Neuwagen oft sehr günstige Leasing-Verträge an. Im Gegensatz zum Raten- oder Barkauf zahlt der Autofahrer beim Leasing nicht den gesamten Fahrzeugpreis. Die Nutzung des Autos wird monatlich mit einer gleichbleibenden Leasing-Rate bezahlt. Die Raten sind niedriger, als bei einem Autokredit. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass bei der Kalkulation der Wertverlust des Fahrzeugs im Laufe der Leasing-Zeit die Höhe der Leasing-Rate bestimmt. In der Regel werden Leasing-Verträge ohne Gebrauchtwagen-Abrechnung abgeschlossen. Hierbei wird zwar eine Kilometer-Fahrleistung vereinbart, zusätzliche Kosten entstehen aber nur, wenn der Kunde mehr als 2.500 Kilometer davon abweicht. Der Autofahrer ist verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen zur Inspektion zu bringen. Erfüllt er diese Auflagen nicht, kann der Leasing-Vertrag von Seiten des Leasinggebers gekündigt werden. Der Leasingnehmer kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen kündigen. Erleidet das Fahrzeug zum Beispiel einen Totalschaden, können beide Vertragspartner den Leasing-Vertrag kündigen. Allerdings hat in diesem Fall der Leasingnehmer den vollen Kaufpreis zu zahlen. Deshalb ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung verpflichtend. Für Wartungs- und Reparaturkosten während der Leasing-Laufzeit muss der Leasingnehmer aufkommen, obwohl das Fahrzeug bis zum Ablauf des Vertrages Eigentum des Autohändlers bleibt. Der Leasing-Kunde hat aber dann die Möglichkeit, das Fahrzeug zum festgelegten Restwert zu erwerben oder einfach zurückzugeben. Wichtig ist aber, die Vertragsbedingungen genau zu lesen, da Leasing-Verträge oft zu sehr unterschiedlichen Konditionen angeboten werden. Bei der Ermittlung des Restwertes, nach Ende der Laufzeit, kommt es nicht selten zu Schwierigkeiten. Da der Eigentümer eine Rückgabe des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand verlangt, führen oft schon kleine Kratzer im Lack zu Problemen und der Leasing-Kunde zahlt am Ende vielleicht noch drauf. Überdenken sollte man auch die Kosten für eine Vollkaskoversicherung, die sicher nicht unerheblich sind.
Der Leasingnehmer hat, wie bei einem Ratenkredit, die Möglichkeit, den Leasing-Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
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